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BayObLG, 28.03.2000 - 5St RR 105/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Rechts eines Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters eines minderjährigen Angeklagten auf Erteilung des letzten Wortes als Revisionsgrund; Gewährung des letzten Wortes von Amts wegen; Einfluss der Nichterteilung des letzten Wortes auf den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 67 Abs. 1; StPO § 258 § 274
Letztes Wort der Mutter des Angeklagten im Jugendstrafverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 173
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Auszug aus BayObLG, 28.03.2000 - 5St RR 105/00
Dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter eines Angeklagten steht gemäß § 67 Abs. 1 JGG i. V. m. § 258 Abs. 2 und Abs. 3 StPO das letzte Wort neben dem jugendlichen Angeklagten zu und ist ihm von Amts wegen zu erteilen (BGH zuletzt NStZ 1999, 426 ).
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 172/05
Strafantrag, rechtlicher Hinweis; Fehlen, Beruhensfrage; letztes Wort; …
Dieses ist ihnen nämlich nicht nur auf Verlangen, sondern von Amts wegen zu erteilen (vgl. BGHSt 21, 288, 289; BGH NStZ 1996, 612; BayObLG StV 2001, 173).